Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule PAWsitive Training, 69126 Heidelberg


Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Petra Hoffmann, Hundeschule PAWsitive Training, Leimer Straße 16/2, 69126 Heidelberg (im Folgenden genannt „Anbieter/-in“) und Hundebesitzern (im Folgenden genannt „Kunde“) soweit zwischen den Vertragspartnern abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.



2. Leistungserbringung – Vertrag - Inhalt

  • Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, veröffentlicht auf der Webseite: https://hundetraining-heidelberg.de in der jeweils aktuellen Fassung und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
  •  Mit der Anmeldung zu einem Kursangebot des Anbieters gibt der Kunde verbindlich ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Die Anmeldung ist bindend für den Kunden und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Anbieter bzw. durch eine Anmeldebestätigung zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten diese AGB‘s als anerkannt.
  • Der Anbieter ist berechtigt, die Anmeldung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann; der Anbieter aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainieren kann oder darf.
  • Bei dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 611ff BGB mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält vom Anbieter lediglich Handlungsvorschläge. Der Anbieter schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
  • Der Anbieter arbeitet auf Basis positiver Verstärkung von gewünschtem Verhalten. Dies wird dem Kunden vor Trainingsbeginn theoretisch vermittelt. Eine Einwilligung des Kunden zu dieser Trainingsphilosophie ist Voraussetzung für das Training bei Anbieter.

3. Termine
3.1 Absage durch den Kunden

  • Für den Fall, dass der Kunde einen Termin (z.B. die jeweilig vereinbarten, angemeldeten Erstgespräche und Einzelstunden sowie Prüfungen zum theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis (Hundeführerschein)) nicht wahrnehmen kann, so sind diese vom Kunden stets vor Beginn schriftlich oder fernmündlich abzusagen.
  • Wird ein Einzeltraining mehr als 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, gilt der Termin als storniert. Es findet schnellstmöglich ein Ersatztermin statt, deshalb erfolgt keine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Das Gleiche gilt bei derartigen Absagen durch die Anbieterin.
  • Kurzfristig (unter 24 Stunden) abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden zu 100% berechnet. Im Falle von wiederholt nicht wahrgenommenen, kurzfristig abgesagten oder verlegten Terminen behält sich Anbieter vor, das Training abzubrechen. Der hierbei entstandene Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  • Nach Terminabsagen oder –verlegungen kann nicht immer ein zeitnaher Ersatztermin garantiert werden. Dadurch entstehende längere Pausen zwischen den Einheiten können sich ggf. negativ auf den Erfolg des Trainings auswirken.


3.2 Verspätung des Kunden
Verspätungen des Kunden zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Trainingszeit. Die Anbieterin wartet am vereinbarten Ort maximal 15 Minuten. Ist bis dahin keine Kontaktaufnahme des Kunden erfolgt oder ist dieser nicht erschienen, verlässt die Anbieterin den Ort und der Termin wird in voller Höhe berechnet und fällig. Ein Anspruch auf Rückkehr der Anbieterin zum vereinbarten Ort nach 15 Minuten besteht nicht.


4. Zahlungsmodalitäten

  • Der Anbieter hat für seine Dienstleistung Anspruch auf die vereinbarten Gebühren. Soweit die Gebühren nicht individuell mit dem Kunden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste, bzw. wie auf der Webseite unter https://hundetraining-heidelberg.de jeweils aufgeführt.
  • Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und es wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben, folglich wird diese auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).
  • Die Gebühren sind für jeden Termin sofort fällig und vom Kunden in bar zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor dem Termin vereinbart werden.
  • Zahlt der Kunde die Gebühren nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Anbieter ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die dennoch versendet wird, kann vom Kunden Mahngebühr verlangt werden. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten. 

 5. Teilnahme an Leistungen

  • Der Kunde versichert vor der Teilnahme am Training, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
  • Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein; eine Kopie der Versicherungspolice ist bei Anmeldung vorzulegen.
  • Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für den Anbieter und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfausweises die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.
  • Chronische Erkrankungen sind dem Anbieter bei Anmeldung mitzuteilen.
  • Der Anbieter behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training begonnen wird. Auch und vor allem, wenn Leistungen bereits gebucht und die Gebühren entrichtet wurden. Ist Training aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes nicht möglich, schuldet der Anbieter keine bereits bezahlten Einheiten.
  • Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Anbieter über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres vor Aufnahme des ersten Trainings zu informieren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Beißvorfälle seines Hundes gegenüber Menschen und anderen Lebewesen selbstständig mitzuteilen.
  • Zudem ist der Kunde verpflichtet, seinen Hund entsprechend zu sichern (Maulkorb, Leine), sodass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für den Anbieter oder Dritte besteht.
  • Behördliche Auflagen und Schriftverkehr jeglicher Art über den Hund und Halter mit Behörden ist unaufgefordert an die Anbieterin zu übersenden.
  • Weiterhin kann der Anbieter das Training abbrechen, wenn ein Kunde übertriebene Härte gegen seinen eigenen oder andere Hunde anwendet, dafür wirbt oder dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühr bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen. Kunden werden ebenso vom Training ausgeschlossen, wenn unzulässiges Equipment verwendet wird.

6. Gefahren/Haftungsausschluss

  • Die Anbieterin haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  • Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

7. Kopierrechte

  • Unterlagen, Verschriftlichungen, Videos, Handouts, Whatsapp-Nachrichten sowie andere digitale und analoge Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
  • Während des Trainings dürfen Videos und Aufzeichnungen nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Anbieter erfolgen. Der Anbieter mahnt einmalig an und behält sich den Ausschluss vom Training vor. Gebühren werden nicht erstattet.

8. Nutzungsrechte

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen, die der Anbieter von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Plattformen wie der Homepage, sozialen Medien durch den Anbieter veröffentlicht werden dürfen.
  • Sollte der Kunde dem widersprechen wollen, muss dies in schriftlicher Form (handschriftlich oder per Mail) erfolgen.
  • Eigene Foto- oder Videoaufnahmen darf der Kunde nur nach Absprache mit dem Anbieter erstellen und nach Genehmigung nur für den privaten Gebrauch nutzen.

9. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.
  • Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters als vereinbart.